Richtlinien für die Einreichung von Abstracts
- Das Abstract muss in dem unten stehenden Formular hochgeladen werden. Einreichungen per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
- Die Einreichungsfrist endet am 30. März 2024 (Mitternacht).
- Das Abstract kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
- Alle Autor:innen/Koautor:innen müssen zitiert werden (z. B. Mustermann M.). Die jeweilige Zugehörigkeit muss deutlich erkennbar sein.
- Die maximale Länge beträgt 350 Wörter (Abstract-Text, ohne Titel und Autor:innen).
- Abkürzungen müssen bei der ersten Nennung ausgeschrieben werden.
- Der Abstract sollte wie folgt aufgebaut sein:
- Einleitung
- Methodik
- Ergebnisse
- Diskussion
- Wenn es sich um eine finanzierte Studie handelt, muss die finanzierende Einrichtung angegeben werden.
- Spätestens wenn das Abstract eingereicht wird, muss sich der einreichende Autor / die einreichende Autorin anmelden.
Die Abstracteinreichung ist geschlossen.