Richtlinien für die Einreichung von Abstracts

  • Das Abstract muss in dem unten stehenden Formular hochgeladen werden. Einreichungen per Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
  • Die Einreichungsfrist endet am 30. März 2024 (Mitternacht).
  • Das Abstract kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
  • Alle Autor:innen/Koautor:innen müssen zitiert werden (z. B. Mustermann M.). Die jeweilige Zugehörigkeit muss deutlich erkennbar sein.
  • Die maximale Länge beträgt 350 Wörter (Abstract-Text, ohne Titel und Autor:innen).
  • Abkürzungen müssen bei der ersten Nennung ausgeschrieben werden.
  • Der Abstract sollte wie folgt aufgebaut sein:
    • Einleitung
    • Methodik
    • Ergebnisse
    • Diskussion
  • Wenn es sich um eine finanzierte Studie handelt, muss die finanzierende Einrichtung angegeben werden.
  • Spätestens wenn das Abstract eingereicht wird, muss sich der einreichende Autor / die einreichende Autorin anmelden.

Die Abstracteinreichung ist geschlossen.